4. Dezember 2024

Kreditkarten und Reiserücktrittsversicherung

Viele schließen vor einem Urlaub eine Reiserücktrittsversicherung ab. Dabei haben sie längst eine, ohne es zu wissen.

Kreditkarten beinhalten Versicherungen

Viele Kreditkarten beinhalten nämlich eine Reiserücktrittsversicherung. Leider lässt sich dazu keine generelle Aussage machen, welche Versicherungsleistung eine Kreditkarte beinhaltet. Das hängt nicht nur von der Art der Karte (normal, Gold etc.), sondern auch  von der Bank oder der Sparkasse ab, die die Karte ausgegeben hat.

Bei der Bank nachfragen

Es lohnt sich, vor dem Urlaub bei der Bank nachzufragen, welche Zusatzleistungen die Kreditkarte bietet. Neben Reiserücktritt ist das ganz häufig auch eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiseabbruch-Versicherung, Auslandsunfallversicherung und eine Reisegepäck-Versicherung.

Urlaub mit Kreditkarte bezahlen?

Dabei ist heute – im Gegensatz zu früher – in der Regel unerheblich, ob Sie den Urlaub auch mit der Kreditkarte bezahlt haben. Der Versicherungsschutz bestehen auch, wenn Sie bar bezahlt oder überwiesen haben.

Aufs Kleingedruckte achten

Trotzdem lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Dort steht, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber oder auch für seine Mitreisenden gilt. Zudem kann es bei Auslandskrankenversicherungen erhebliche Unterschiede geben. Manche garantieren einen „notwendigen“ Rücktransport, andere einen, der „medizinisch sinnvoll“ ist. Verbraucherschützer warnen davor, wenn nur ein notwendiger Rücktransport garantiert wird.

Gold-Karte?

Häufig ist es so, dass die Gold-Karte Versicherungsleistungen für den Urlaub beinhalten, die normalen aber nicht. Verbraucherschützer raten jedoch davon ab, für den Urlaub auf eine Gold-Karte aufzurüsten. Reiseversicherungen seien häufig preiswerter als die Zusatzgebühr für eine Goldkarte.

Text/Foto (c) Michael Westerhoff

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